Wehrlos durch Entwaffnung (Editorial)

Als Bürger der Schweiz - einer sicheren Nation mit liberalem Waffenrecht - über die ausserordentlich restriktiven Waffengesetze in Deutschland zu recherchieren und zu schreiben, machte mich die letzten Wochen sehr betroffen. Bei unserem Nachbarn erodiert die öffentliche Sicherheit in dramatischer Weise und Messerattacken durch Migranten gehören mittlerweile zur traurigen Tagesordnung. Man blickt aus sicherer Distanz, einem Elfenbeinturm ähnlich, hinein in eine Gesellschaft, die der eigenen so ähnlich ist, zu deren Menschen man sich so nah und verbunden fühlt und ist nur noch schockiert und erzürnt darüber, wie sehr sie von den eigenen Regierungen, egal welcher Couleur, über die letzten Jahrzehnte hinweg konsequent entwaffnet und sprichwörtlich ans Messer geliefert wurde. Trotz der geografischen Nähe scheinen Welten zwischen unseren Realitäten zu liegen. Auf den Schweizer Strassen und in Fussgängerzonen herrscht allgemein (noch) ein starkes Gefühl von Sicherheit, Recht und Ordnung. 

 Durch unser System der Milizarmee ist es in der Schweiz völlig normal, (zu Hause) bewaffnet zu sein. Angehörige der Armee, also alle wehrfähigen Männer bis zum 35. Altersjahr, haben eine jährliche Schiesspflicht, das sogenannte «Obligatorische», wo sie den Umgang und das Schiessen mit ihrem Sturmgewehr üben und auffrischen. Zudem kann jeder Schweizer Bürger mit einem sauberen Leumund legal Schusswaffen erwerben. Laut aktuellen offiziellen Schätzungen ist mindestens jede dritte Person in der Schweiz im Besitz einer Schusswaffe. Und so gilt die Schweizer Bevölkerung im weltweiten Vergleich als hochgerüstet. Dennoch wird die Schweiz als friedliche Nation voller idyllischer Gemütlichkeit wahrgenommen - scheinbar harmlos, aber eben nicht wehrlos. Für viele Schweizer gilt das Recht auf Selbstschutz und die regelrechte Pflicht zur Wehrhaftigkeit als naturgegeben. Daher erscheint es unnatürlich, wie andere Länder - allen voran Deutschland - damit umgehen. Berichte über vermeintliche Amokläufe, die bei näherer Betrachtung einmal mehr Anlass zum Zweifel an der offiziellen Darstellung geben (siehe S.42 ff.), scheinen bei den Deutschen inzwischen ein Klima von Angst und Schrecken gegenüber jeglicher Art von Bewaffnung verursacht zu haben. Wie ist es anders erklärbar, dass trotz explodierender Zahlen von Messerattacken durch Neuankömmlinge im öffentlichen Raum nicht mal ansatzweise eine Lockerung der Waffengesetze zur zivilen Selbstverteidigung gefordert wird? Im Gegenteil: Als Reaktion darauf werden gängige Tatorte, also Ballungsräume wie in Frankfurt, Hamburg, Köln oder Düsseldorf, zu Waffenverbotszonen erklärt und Zuwiderhandlungen mit Bussgeldern in den Tausenden bestraft. Während dem rechtschaffenen Bürger - gerade den Alten und Schwachen - damit jegliches Mittel zur Selbstverteidigung unter Androhung existenzieller Geldstrafen verwehrt bleibt, sind die einzigen Nutzniesser die künftigen Messerattentäter, die sich nun noch sicherer sein können, bei ihren Taten auf keinerlei Gegenwehr zu stossen. Solche Verbrechen mit der Androhung von Geldbussen verhindern zu wollen, ist schlichtweg unsinnig und könnte eigentlich als weiterer Akt gegen die eigene Bevölkerung gewertet werden - sofern sie sich denn verteidigen wollte. Doch genau dieser Wille zur Wehrhaftigkeit, geschweige denn ein Verständnis dessen, scheint in der breiten Masse sowieso nicht mehr vorhanden zu sein. Haben Jahrzehnte des wirtschaftlichen Aufschwungs, des Wohlstandes und des damit einhergehenden gesellschaftlichen Friedens zu einer Trägheit geführt, welche den Spürsinn für feindliche Bedrohung trübte und den Willen zum Selbstschutz schwächte? Wiegt der von den Alliierten unterstellte Vorwurf der Schuld noch immer so schwer auf der deutschen Seele, dass selbst der Gedanke an Waffen schon reflexartig unterdrückt wird? Zumindest wurden in dieser Zeit die Grundlagen für den heutigen Status quo der Deutschen sowie der westlichen Gesellschaften ganz allgemein in Sachen Waffenverbote und nicht vorhandener mentaler Wehrhaftigkeit gelegt. 

Als Kind soll bei tätlichen Konflikten nach Erwachsenen gerufen werden. Letztere rufen wiederum die Polizei, die unbestritten als einzige Instanz für Sicherheit und Ordnung sorgen darf. Doch diese anerzogene Wehrlosigkeit kann für das Opfer zwischenzeitlich fatale, ja gar tödliche Folgen haben. Berichten zufolge trifft die Polizei im Durchschnitt erst nach etwa 20 Minuten am Tatorwwt ein. Genügend Zeit also für Verbrecher, ihre Taten zu begehen und sich aus dem Staub zu machen. Dennoch wird dem Bürger sein natürliches Recht auf adäquate Mittel zur Selbstverteidigung gesetzlich abgesprochen, wodurch er unweigerlich zum Freiwild für Kriminelle wird. 

 In der vorliegenden Ausgabe betrachten wir die Themen Schusswaffen, Wehrhaftigkeit und zivilen Selbstschutz aus verschiedenen Perspektiven und hinterfragen die Behauptungen und Vorstellungen der Gegner von privatem Schusswaffenbesitz. 
André Barmettler, Herausgeber der ExpressZeitung, im Editorial zur Ausgabe 57: Wehrlos durch Entwaffnung 

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